Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1311
BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76 (https://dejure.org/1977,1311)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1977 - 3 AZR 329/76 (https://dejure.org/1977,1311)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 (https://dejure.org/1977,1311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellungsanspruch - Fürsorgepflicht - Gleichbehandlung - Fortbildungslehrgang - Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Teilnahme an einem Umschulungslehrgang - Wiedereinstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 611 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 257
  • DB 1978, 700
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76
    Entschei dend für die zitierte Rechtsprechung war der Umstand, daß der Arbeitgeber ein besonderes Kündigungsrecht beansprucht hatte, dessen Voraussetzungen später entfallen waren; als Ausgleich war dem Arbeitnehmer eine Rückkehr auf den verlorenen Arbeitsplatz zuzubilligen (vgl. Larenz, Anmerkung zu AP Nr. 4 zu § 611 BGB Eürsorgepflicht; Nikisch, Arbeitsrecht, 3« Aufl., Bd. I, S. 730; Söllner-Meyer, AR-Blattei "Arbeitsvertrag-Arbeits verhältnis X" unter A III; siehe auch zu einer ähnlichen Interessenlage BAG 23, 292 [3163 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [Teil III zu III D 43).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76
    Ein solcher Wiedereinstellungsanspruch wurde hei Verdachtskündigungen anerkannt, wenn sich später heraus stellte, daß der Verdacht unbegründet war; ebenso wurde entschieden, wenn ein Arbeitnehmer wegen angeblich nationalsozialistischer Betätigung entlassen wurde, obwohl er in Wahrheit von den Entnazifizierungsmaßnahmen nicht betroffen war (BGH AP Nr. 2 zu § 611 BGB Eürsorgepflicht; BAG 3? 332 = AP Nr. 5 au § 611 BGB Eürsorgepflicht; BAG 9, 85 = ÄP Nr. 50 zu § 611 BGB Eürsorgepflicht).
  • BAG, 25.02.1960 - 3 AZR 446/57

    Lange Betriebszugehörigkeit - Unkündbarkeit - Anwartschaft auf betriebliche

    Auszug aus BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 329/76
    Ein solcher Wiedereinstellungsanspruch wurde hei Verdachtskündigungen anerkannt, wenn sich später heraus stellte, daß der Verdacht unbegründet war; ebenso wurde entschieden, wenn ein Arbeitnehmer wegen angeblich nationalsozialistischer Betätigung entlassen wurde, obwohl er in Wahrheit von den Entnazifizierungsmaßnahmen nicht betroffen war (BGH AP Nr. 2 zu § 611 BGB Eürsorgepflicht; BAG 3? 332 = AP Nr. 5 au § 611 BGB Eürsorgepflicht; BAG 9, 85 = ÄP Nr. 50 zu § 611 BGB Eürsorgepflicht).
  • BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines

    Unter dem Gesichtspunkt nachvertraglicher Fürsorgepflicht hat das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Wiedereinstellung ausnahmsweise für gegeben erachtet, wenn der Umstand, den der Arbeitgeber zunächst als Kündigungsgrund in Anspruch genommen hat, im Nachhinein wieder wegfällt (vgl. BAGE 3, 332, 339 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 15.03.1984 - 2 AZR 24/83

    Grundsätze der sozialen Auswahl

    Da es an einer vertraglichen Vereinbarung des Klägers über die Weiterbeschäftigung nach der Beendigung der Winterpause fehlt, käme ein Anspruch auf Wiedereinstellung nur dann in Betracht, wenn a) die Grundsätze der Vertrauenshaftung oder b) der nachwirkenden Fürsorgepflicht erfüllt wären, wenn c) die Weigerung der Beklagten gegen das Gleichbehandlungsgebot verstieße (vgl. Sieg, SAE 1978, 122 - Anm. zu BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76, aaO, und AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch) oder wenn d) zugunsten des Klägers auch bei einer Wiedereinstellung die für eine betriebsbedingte Kündigung geltenden Grundsätze der sozialen Auswahl entsprechend anzuwenden wären.
  • LAG Hamm, 21.11.1996 - 8 (12) Sa 1519/95

    Auslegung des Rationalisierungsbegriffs in § 13 MTV Chemische Industrie

    Ebensowenig wie nach dem Sachverhalt der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch) ist auch hier von der Schaffung eines Vertrauenstatbestandes auszugehen (Zur Vertrauenshaftung als Grundlage einer Wiedereinstellungspflicht ausführlich Mummenhoff SAE 1985, 306).
  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

    Dazu ist der Arbeitgeber aufgrund etwaiger nachwirkender Fürsorgepflichten allenfalls dann verpflichtet, wenn er ein besonderes Kündigungsrecht für sich in Anspruch genommen hatte, dessen Voraussetzungen später entfallen sind (BGH Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 24. November 1956 - 2 AZR 345/56 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellunganspruch; BAG Urteil vom 4. Juni 1964, BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 15. März 1984 - 2 AZR 24/83 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • ArbG Kempten, 05.11.1997 - 3 Ca 1317/97

    Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Tennistrainer; Zuständigkeit

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  • LAG Hamburg, 26.04.1990 - 2 Sa 90/89

    Kündigung aus betrieblichen Gründen; Anspruch auf Fortsetzung eines

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  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 92/84
    b) Es ist auch nicht auszuschließen, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts insoweit auf der dargelegten Divergenz beruht, weil weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung bislang hin reichend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen bei "Fortfall der Kündigungsgründe" ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers anzuerkennen ist (vgl. Herschel, Anm. zu EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 19 und BAG Urteil vom 10. November 1979 - 3 AZR 329/76 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Einstellungsanspruch, jeweils m.w.N.).
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